Fait Maison

Das Label Fait Maison verpflichtet teilnehmende Restaurants, ihre Gerichte aus rohen oder «traditionellen» Zutaten selbst zu kochen und nicht auf verarbeitete (Zwischen-)Produkte zurückzugreifen. Das Label wird von Gastro- und Konsumentenorganisationen getragen und hat vor allem in der Westschweiz eine breite Präsenz.

Vorgaben: Die zur Zubereitung der Gerichte verwendeten Lebensmittel müssen Rohprodukte oder «traditionell in der Küche verwendete Produkte sein». Unter Rohprodukte fallen alle Nahrungsmittel, die vorher nicht erhitzt, mariniert oder zusammengemischt wurden. Die «traditionell» Kategorie beinhaltet eine ausgiebige Liste an verarbeiteten Produkten, die des Öfteren in der Küche anzutreffen sind, z.B. Käse, Teigwaren, Konserven, Gewürze und Fleischwaren. Gerichte, die nicht diesen Vorgaben entsprechen sind erlaubt, müssen aber auf der Speisekarte markiert sein. Details zu den Vorgaben finden sich im Pflichtenheft des Labels Fait Maison und der Liste tolerierter Produkte.

Kontrollen: Nach einer Anfangskontrolle findet mindestens einmal alle zwei Jahre eine unangekündigte Kontrolle bei den teilnehmenden Restaurants statt.

Träger: Das Label Fait Maison wird von Gastrosuisse, dem Westschweizer Konsumentenschutz, Slow Food Schweiz und der Stiftung Genusswoche getragen.

Netzwerk: Das Label ist vor allem in der Westschweiz präsent und wird von mehr als 300 Restaurants getragen, die von einfachen Alphütten bis zu Luxus-Etablissements reichen.

Mehr Infos: https://labelfaitmaison.ch/